Kanzlei Patientenanwalt Friese und Adelung unterstützt die Kinderhilfe Diekholzen mit Trösteteddys.

Kanzlei Friese und Adelung, Patientenanwalt

Die Kanzlei Friese und Adelung engagiert sich für Kinder in Not und spendet Trösteteddys an die Kinderhilfe Diekholzen. Die kuschelige Begleiter spenden kleinen Patienten Trost und Hoffnung.

BildKanzlei Friese und Adelung PartmbB unterstützt die Kinderhilfe Diekholzen mit Trösteteddys

Die Kanzlei Patientenanwalt Friese und Adelung setzt sich aktiv für das Wohl von Kindern in Not ein und freut sich, die Kinderhilfe Diekholzen mit einer Spende von Trösteteddys unterstützen zu können. Diese liebevoll gestalteten Kuscheltiere sind speziell dafür gedacht, kranken Kindern in belastenden Situationen Ablenkung zu bringen. Mit dieser Aktion möchte die Kanzlei Friese und Adelung nicht nur mentale Unterstützung bieten, sondern auch ein Zeichen des Mitgefühls setzen.

Hoffnung und Trost für kleine Patienten

In Zusammenarbeit mit der Kinderhilfe Diekholzen wird die Patientenkanzlei Friese und Adelung sicherstellen, dass die Trösteteddys dort ankommen, wo sie am dringendsten benötigt werden. Kinder, die durch schwere Krankheiten oder traumatische Erlebnisse belastet sind, finden in den kuscheligen Teddys einen treuen Begleiter, der ihnen in schwierigen Momenten zur Seite steht. Diese Initiative unterstreicht das Engagement der Kanzlei Friese und Adelung für die emotionalen Bedürfnisse junger Patienten und deren Familien. Die Trösteteddys symbolisieren dabei nicht nur Trost, sondern auch Hoffnung in schwierigen Zeiten.

Gemeinsam stark: Ein Zeichen der Solidarität

Die Spende der Trösteteddys ist Teil einer Initiative, die darauf abzielt, Kindern und deren Familien in Krisenzeiten zur Seite zu stehen. Mit der Unterstützung der Kinderhilfe Diekholzen wird sichergestellt, dass die Teddys an Kinder in Kinderstationen der Krankenhäuser, Kinderheimen, Kinderhospizen und Rettungsdiensten verteilt werden. Die Kanzlei Patientenanwalt Friese und Adelung freut sich, einen Beitrag leisten zu können und Kinder in Not zu unterstützen.

Ein Funken Hoffnung in schweren Zeiten

Die Übergabe der Trösteteddys ist ein emotionaler Moment für alle Beteiligten. Die Teddys sind mehr als nur Spielzeuge; sie sollen in Notsituationen die kleinen Patienten ablenken und bei Untersuchungen und Behandlungen begleiten. Mit dieser Initiative wollen wir sowohl die Kinder als auch die behandelnden Ärzte unterstützen, um das Wohlergehen der kleinen Patienten bestmöglich zu fördern

Die Kinderhilfe Diekholzen, die Kinderklinik Schwabing München und die Kanzlei Friese und Adelung hoffen, dass diese Teddys ein kleiner Lichtblick für die Kinder sind und ihnen helfen, schwierige Zeiten zu überstehen.

Besuchen Sie die Website, um mehr über die Kanzlei und ihre Initiativen zu erfahren: https://www.fa-patientenanwalt.de/.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Patientenanwalt Rechtsanwälte Friese und Adelung Partnerschaft mbB
Herr Maximilian Adelung
Nymphenburgerstr. 20a
80335 München
Deutschland

fon ..: 0892154 5010
web ..: https://www.fa-patientenanwalt.de/
email : info@kanzlei-fa.de

Patientenanwalt Rechtsanwälte Friese und Adelung Partnerschaft mbB ist eine engagierte Anwaltskanzlei, die sich für die Rechte und das Wohl von Patienten einsetzt. Mit einem starken Fokus auf Empathie und Unterstützung bietet die Kanzlei Friese und Adelung umfassende rechtliche Beratung und Hilfe für Patienten und ihre Familien. Durch verschiedene Initiativen und Projekte strebt sie danach, positive Veränderungen in der Gesellschaft zu bewirken und besonders denjenigen zu helfen, die in Not sind. Sie steht für Integrität, Mitgefühl und den unermüdlichen Einsatz für eine bessere und gerechtere Gesundheitsversorgung.

Pressekontakt:

SEOfolgreich
Herr Christoph Specht
Brienner Straße 29
80333 München

fon ..: +4989200077840
web ..: https://www.seofolgreich.de/
email : hallo@seofolgreich.de

Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.